Neue Regeln zur Grundpreisangabe ab 28.05.2022

Frau im Supermarkt studiert GrundpreisangabeBisher durften Mengeneinheiten von 100 Gramm oder Milliliter zur Grundpreisangabe verwendet werden, wenn das Produkt ein Nettogewicht oder Volumen von 250 g oder ml nicht übersteigt. Das stellt jedoch viele Kunden vor große Probleme, Preise verschiedener Packungsgrößen mal eben auf die Schnelle zu vergleichen. Zudem sehen Produkt- und Grundpreis für 100 ml wesentlich günstiger aus. Sodass wir lieber gleich zugreifen wollen, anstatt erst nachzurechnen. Das ist die Macht der Preispsychologie. Schön für den Händler, blöd für den Verbraucher.

Eine Flasche Shampoo mit 750 ml kostet 3,99 Euro (Grundpreis 1 L = 5,32 Euro)
Eine Flasche Shampoo mit 125 ml kostet 0,99 Euro (Grundpreis 100 ml = 0,79 Euro)

Und wer kann hier mit nur einem kurzen Blick erkennen, welches Produkt nun teurer ist? Viele. Aber noch längst nicht alle. Eigentlich muss man nur das Komma um eine Stelle nach rechts oder nach links verschieben. Das dauert uns jedoch viel zu lange. Und wenn sich dann noch Unsicherheit breit macht, dann haben wir schon nach wenigen Sekunden keine Lust mehr. Schließlich wollen wir einkaufen und nicht bei jedem Produkt unsere grauen Zellen belasten.

Ab 28.05.2022 wird es einfacher

Damit ist es jetzt endlich vorbei. Bereits am 28.05.2022 müssen alle Händler ihre Grundpreise an die neuen Vorgaben angepasst haben. Ansonsten drohen teure Abmahnungen. Für den Kunden sieht es zukünftig so aus:

Eine Flasche Shampoo mit 750 ml kostet 3,99 Euro (Grundpreis = 5,32 Euro/L)
Eine Flasche Shampoo mit 125 ml kostet 0,99 Euro (Grundpreis = 7,90 Euro/L)

Das kleinere Produkt mit 125 ml sieht jetzt nicht mehr günstiger aus. Man erkennt sofort, dass es wesentlich teurer ist. Dieser psychologische Trick ist also hinfällig.

Händler aufgepasst

Für die Mengeneinheiten von 100 Gramm und Milliliter gab es bisher Ausnahmen. Für Produkte mit genau diesem Nettogewicht und Volumen mussten bisher keine gesonderten Grundpreise angegeben werden. Viele Händler haben diese Angaben dann auch tatsächlich weg gelassen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie auch hier jetzt die Grundpreise korrekt angeben.

 

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